Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!
Es hätte mich auch gewundert, wenn die AfD ausnahmsweise nach zwei Jahren mal etwas Inhaltliches beigetragen hätte. Aber das kennen wir ja.
Abrechnungsbetrug in der Pflege muss zeitnah aufgeklärt werden, denn es ist unsere Aufgabe, Pflegebedürftige zu schützen und die Pflegebranche mit ihren ehrlich und hart arbeitenden Menschen, Einrichtungen und Diensten zu stärken.
Der finanzielle Schaden, der damit entsteht, ist für die Sozialkassen und die Pflegebedürftigen in keinster Weise unerheblich, und es ist ein Bereichern auf Kosten derjenigen, die oftmals ohnehin schon wenig Geld zur Verfügung haben, aber auch ein Bereichern auf Kosten unseres Sozialsystems.
Abrechnungsbetrug in der ambulanten Pflegesteht für uns Grüne besonders weit oben auf der Agenda, denn schließlich waren wir es mit unserem Bezirksbürgermeister Stephan von Dassel, die ausgehend vom Bezirk Mitte das ganze Ausmaß in Berlin akribisch aufgedeckt haben.
Das Thema „Abrechnungsbetrug in der Pflege“ hat immer noch nicht an Bedeutung verloren, weshalb auch ich vor kurzer Zeit erneut eine Anfrage dazu gestellt habe.
Aber, liebe FDP, wenn Sie den Koalitionsvertrag gelesen haben, müssten Sie ja wissen, dass die konsequente Leistungsmissbrauchsbekämpfung
längst nicht nur Gegenstand des Koalitionsvertrags ist, sondern dass wir auch die Bezirke dafür entsprechend ausgestattet haben und dass dies auch bereits längst jeden Monat Früchte trägt. Ich kann dazu auch gern eine Ziffer nennen.
Das sind jeden Monat 200.000 Euro, um die es da geht.
Zu Ihrem Vorschlag, dass die ambulanten Pflegeleistungen künftig ausschließlich elektronisch erfolgen sollen:
Hier könnten wir ja grundsätzlich mitgehen, doch durch die Verabschiedung des E-Government – Gesetzes 2016 ist bereits eine Digitalisierungsoffensive gestartet worden, die auch die Sozialpolitik umfasst, wie Sie wissen. Allerdings benötigt die Prozessgestaltung in der ambulanten Pflege aufgrund ihrer Komplexität mehr Zeit und ist kurzfristig nicht realisierbar. Außerdem braucht es eine entsprechende Schulung der Nutzer und Nutzerinnen und natürlich eine entsprechende Infrastruktur.
Was die elektronische Leistungsnachweisführung in der ambulanten Pflege angeht, ist diese unter Erfüllung von vereinbarten Standards längst möglich, liebe FDP! Wenn Sie Ihren Antrag einem Praxistest unterzogen und wenn Sie mal mit Pflegediensten gesprochen hätten, wüssten Sie, dass Ihre Forderung absolut ins Leere läuft, denn bereits jetzt erfassen Pflegedienste mit entsprechender Software die erbrachten Leistungen bei den Klientinnen und Klienten vor Ort elektronisch mit einem Smartphone oder einem Tablet. Die Leistungen werden in den sogenannten Leistungsnachweis eingepflegt, der der Nachweis über die erbrachten Leistungen ist und vom jeweiligen Kostenträger dann auch geprüft wird. Natürlich muss der Leistungsnachweis durch die Klienten oder die berechtigten Betreuer, die wir in Teilen ja auch haben, mit einer Unterschrift legitimiert werden.
Bedenken Sie aber auch, dass die zurzeit gepflegte Generation – noch – eher selten digital unterwegs ist. Ferner finde ich, dass Sie den Patientinnen und Patienten das Recht nehmen, sich Zeit zu nehmen, den Leistungsnachweis tatsächlich zu überprüfen. Damit ermöglichen Sie vielleicht auch unredlichen Pflegeanbietern genau das, was Sie vorgeben bekämpfen zu wollen. Den Betreuerinnen und Betreuern werden die Nachweise per Post zur Unterschrift zugeschickt; ich weiß nicht, wie Sie sich vorstellen, wie das gehen soll.
Lassen wir es so, wie es jetzt ist, wie es sich in den letzten Jahren auch bewährt und gut entwickelt hat!
Liebe FDP! Was soll dieser Antrag? Sie beantragen Dinge, die es bereits gibt bzw. die gut funktionieren oder nicht in den Regelungsbereich des Senats gehören. Ich bitte Sie: Ziehen Sie diesen Antrag zurück! Sie stehlen uns damit unnötig Lebenszeit.
Danke schön!
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