Meine Anfragen

Anfragen des Abgeordnetenhauses an den Senat sind ein wichtiges Mittel zur Ausübung der parlamentarischen Kontrolle (Kontrollrecht). Jeder Abgeordnete kann über bestimmte Vorgänge in einer Anfrage, die bei dem Präsidenten schriftlich einzureichen ist, vom Senat Auskunft verlangen (Schriftliche Anfrage). Der Senat beantwortet die Anfrage schriftlich. Die Antwort soll innerhalb von drei Wochen erfolgen (Quelle: https://www.parlament-berlin.de/de/Dokumente/Parlamentarische-Anfragen).

Hier werden in Zukunft wichtige Anfragen, die ich sowohl als Sprecherin für Sozialpolitik als auch als Sprecherin für Pflegepolitik, gestellt habe, erscheinen.

Weitere Informationen zu aktuellen Anfragen: http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/AHAB/

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