Die Neufassung des Gesetzes über die Gleichberechtigung von Menschen mit und ohne Behinderung sollte Anfang 2020 in Kraft treten. Ich habe mich beim Senat nach dem aktuellen Stand erkundigt und gefragt, wie die Partizipation von Menschen mit Behinderung bei dieser so wichtigen Novellierung aussieht.
Aus der Antwort geht hervor, dass für das Verfahren weitere 12 bis 15 Monate veranschlagt werden – auf ein genaues Datum will man sich nicht festlegen. Zur Zeit befinde man sich bei Abstimmung eines Arbeitsentwurfs mit der für Finanzen zuständigen Senatsverwaltung. Der Entwurf erfolgt wohl in enger Abstimmung mit dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung und dem Deutschen Institut für Menschenrechte.
Meine ganze Anfrage mitsamt der Antworten der Senatsverwaltung Integration, Arbeit und Soziales kann hier nachgelesen werden:
http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-18686.pdf
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