Umsetzung des BTHG: Welche Rolle spielen ehrenamtliche RechtlicheBetreuer*innen

Ehrenamtliche rechtliche Betreuer*innen – egal ob es sozial engagierte Menschen oder Familienangehörige sind – spielen als gesetzliche Vertretung von Menschen mit Behinderung eine besonders große Rolle. Ich habe den Senat gefragt, welche Auswirkungen die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes auf Landesebene für rechtliche Betreuer*innen hat und inwieweit eine Einbindung dieser in die laufenden Prozesse und anstehenden Veränderungen geplant ist.

Der Senat gibt an, dass in den unterschiedlichen Bezirken Probleme durch Verunsicherungen und Informationsmängel bei den Betreuer*innen gemeldet werden, die teilweise bis zur Abgabe der Betreuung führen könnten. Auf einer Projekt-Website des Senats soll über Änderungen im Leistungsrecht vor allem für Ehrenamtler*innen informiert werden. Hier braucht es jedoch weitreichendere Strategien zur Beratung, Anwerbung und Begleitung von ehrenamtlichen Rechtlichen Betreuer*innen, sowie Mittel für eine gesamtstädtische Strategie der Betreuungsvereine. Dafür bleiben wir weiterhin im Austausch mit den Betreuungsvereinen.

Unter dem folgenden Link sind meine ganze Anfrage und die Antworten von der Senatsverwaltung Integration, Arbeit und Soziales zu finden:

http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-21807.pdf

Verwandte Artikel