Wohnungsnotfallhilfe Corona

Wohnungsnotfallhilfe in der Corona-Pandemie

Zum 1.10.2020 ist die Berliner Kältehilfe in die neue Saison gestartet. Die Vorzeichen sind durch die Corona Pandemie in diesem Jahr besonders herausfordernd. Vor dem nun beginnenden Winter ist die Leistungsfähigkeit der Wohnungsnotfallhilfe und der Umgang mit dem Virus besonders im Fokus. Ich habe beim Senat nachgefragt, wie die Berliner Wohnungsnotfallhilfe für die Corona-Pandemie aufgestellt ist.

Aus den Antworten des Senats ergibt sich u.A. Folgendes:

Die Sozialen Wohnhilfen sind weiterhin erreichbar, teilweise mit erweiterten Sprechzeiten. In dringenden Fällen bieten die Bezirke zum Teil weiterhin die Möglichkeit der persönlichen Vorsprache an, verweisen darüber hinaus aber auf ihre telefonischen Sprechzeiten.

Mit einem Räumungsmoratorium wurden für das 2. Quartal diesen Jahres gesetzliche Kündigungsbeschränkungen für coronabedingte Zahlungsschwierigkeiten der Miete veranlasst: die Anzahl der Räumungsaufträge in Berlin hat sich im 2. Quartal 2020 im Vergleich zum Vorjahr halbiert. Trotz Moratorium haben in diesem Zeitraum 277 Räumungen stattgefunden. Am 30. Juni 2020 ist das Moratorium ausgelaufen, die Bundesregierung hat eine Verlängerung abgelehnt. Inwiefern sich die Zahlen der Räumungen und Räumungsverfahren seit dem entwickelt haben konnte aufgrund einer fehlenden Datenlage für das 3. Quartal zum Zeitpunkt meiner Anfrage leider nicht beantwortet werden.

Inwiefern sich die Bewilligungen im Bereich der Hilfen nach § 67 ff SGB XII in den bisherigen Monaten der Pandemie (März-Oktober) entwickelt haben, insbesondere im Vergleich zum Vorjahr, ist aufgrund einer uneinigen Datenlage der Bezirke schwer nachzuvollziehen.

Überhaupt zeigt sich, bezogen auf die folgenden Punkte, eine sehr unterschiedliche bis schlechte Datenlage und wie sehr sich die Bezirke in ihrer Arbeit unterscheiden. Es mangelt an einer gesamtstädtische Strategie und einer einheitlichen statistischen Erfassung.

Zur Frage der Auslastung der angebotenen Betten über das ASOG liegen in den Bezirken

keine konkreten Daten zu den einzelnen Unterkünften vor. Es wird geschätzt, dass derzeit auskömmliche Unterbringungsmöglichkeiten bestehen, da Hostels, Hotels und Pensionen aus pandemiebedingtem Mangel an touristischen Buchungen ihre Zimmer/Betten für die

Unterbringung wohnungsloser Menschen zur Verfügung stellen. Auch bei den Unterbringungen sind sehr unterschiedliche Strategien bei den Bezirken zu erkennen.

Für die Unterbringung von Verdachtsfällen oder Quarantänefällen gibt es im Land Berlin derzeit keine eigene Einrichtung. Nur für positiv getestete Personen gibt es eine Einrichtung der Stadtmission in der Lehrter Straße, die 16 Plätze bereit hält. Die Kapazitäten dort sind begrenzt. Verdachtsfälle sollen möglichst in den Einrichtungen isoliert werden, bis ein Testergebnis vorliegt. In den Einrichtungen selbst stehen keine oder kaum Quarantäneplätze bereit.

Weiterhin besteht ein klarer Mangel an Tagesangeboten von obdachlosen Menschen.

Auf die Frage nach der Teststrategie in den Einrichtungen ergibt sich eine Zweiklassen-Regelung: An jene Einrichtungen der Kältehilfe, die über medizinisches Personal verfügen wurden im November Testkits ausgeliefert, um den Bedarf für etwa zwei bis drei Wochen zu decken. In Einrichtungen, die nicht über medizinisches Personal verfügen, werden bis auf weiteres keine Tests durchgeführt.

Unter dem folgenden Link sind meine ganze Anfrage und die Antworten von der Senatsverwaltung Integration, Arbeit und Soziales zu finden:

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-25484.pdf

Verwandte Artikel